Letztes Update: 8. Februar 2024
Es gibt einiges für dich zu organisieren, wenn du schwanger bist. Einige dieser Fragen befassen sich mit deinem Job und deinem Gehalt, wie etwa „wer zahlt Gehalt bei Schwangerschaft?„. Wie lange du noch arbeiten musst, ob du noch arbeiten darfst und wie du finanziell abgesichert bist, ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Dieses schützt dich und dein ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Gefahren, bewahrt dich aber auch vor der Kündigung und sichert das Einkommen für die Zeit, in der du nicht mehr arbeiten darfst.
Das Mutterschutzgesetz ist für alle stillenden und schwangeren Arbeitnehmerinnen gültig. Es gilt unabhängig davon, ob du in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest. Auch wenn du dich in der Ausbildung befindest, einen Minijob hast, Studieren gehst, oder ein freiwilliges soziales Jahr machst, bist du durch das Mutterschutzgesetz geschützt.
Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Besteht ein Beschäftigungsverbot, weil etwa der Arbeitsplatz zu gefährlich ist, das Risiko dort zu groß ist, deine Gesundheit oder die Gesundheit deines Babys gefährdet sind, so gibt es auch hierzu ein Gesetz zur finanziellen Absicherung.
Im Mutterschutzgesetz ist festgehalten, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sechs Wochen besteht. Anschließend wird das Krankengeld bezahlt. Normalerweise handelt es sich hierbei um weniger Lohn, als das reguläre Gehalt.
Wenn du allerdings wegen eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nicht weiter Arbeiten darfst, gibt es diese Einschränkung nicht. Hier wird dein reguläres Gehalt weiterhin gezahlt. Dieser Mutterschutzlohn wird auch gezahlt, wenn du eine Risikoschwangerschaft hast und dadurch die Arbeit bei deinem neuen Arbeitgeber nicht aufnehmen konntest.
Da der Mutterschutzlohn als normaler Lohn gehandelt wird, müssen hiervon Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Neben dieser Sonderregelung gibt es im Mutterschutz noch weitere festgelegte Leistungen, welche deine finanzielle Absicherung regeln, um dich vor finanziellen Nachteilen während der Schwangerschaft zu schützen, so du nicht befürchten musst einen Kredit aufzunehmen oder in Armut zu stürzen.
Die Mutterschaftsleistungen
- Bezahlte Pausen für den Arztbesuch
- Mutterschutzlohn
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Du bekommst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, in Sonderfällen auch zwölf Wochen, Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Außerdem erhältst du in dieser Zeit einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.
Die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes entsprechen dabei deinem durchschnittlichen Nettogehalt der vorangegangenen drei Monate. Hierfür musst du einen Antrag beim Arbeitgeber und bei deiner Krankenkasse stellen. Wenn du nach der Mutterschutzfrist nicht wieder direkt zur Arbeit möchtest, kannst du in Elternzeit gehen. Auch hier sind Anträge notwendig, um Elternzeit und Elterngeld zu beantragen.
Auf einen Blick
- Mutterschutzgesetz schützt dich vor und nach der Geburt
- Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (in Sonderfällen zwölf Wochen)
- Mutterschaftslohn (übliches Gehalt) bei Beschäftigungsverbot
- Zuschüsse vom Arbeitgeber
- Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung
- Elterngeld sichert das finanzielle Einkommen auch über die Zeit des Mutterschutzes hinaus
Wie du siehst gibt es genügend Möglichkeiten, dich auch während der Schwangerschaft finanziell abzusichern.
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